Allgemeine Geschäftsbedingungen Fotografie
- Allgemeines
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Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB
genannt)
gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen
und Leistungen.
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Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, bzw.
des Angebots des Fotografen
durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur
Veröffentlichung.
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Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, so ist dies schriftlich binnen drei
Wochen zu erklären.
Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
Abweichende Geschäftsbedingungen
des Kunden erlangen keine Gültigkeit, ausser, der Fotograf erkennt diese
schriftlich an.
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Die AGB gelten auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung ohne
ausdrückliche Einbeziehung
für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des
Fotografen.
- Überlassenes Bildmaterial
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Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, unabhängig,
in welcher
Schaffensstufe oder technischen Form sie vorliegen. Sie gelten auch für
elektronisch und/oder
digital übermitteltes Bildmaterial.
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Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten
Bildmaterial um urheberrechtlich
geschützte Lichtbildwerke i. S. v. § 2, Abs. 1, Ziff. 5 Urheberechtsgesetz
handelt.
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Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge und/oder Konzeptionen sind
eigenständige
Leistungen, die gesondert zu vergüten sind.
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Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, auch dann, wenn
Schadensersatz
in angemessener Höhe hierfür geleistet wurde.
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Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es
an Dritte nur
zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung
weitergeben.
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Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder
Zustand des Bildmaterials
betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls
gilt das Bildmaterial als
ordnungsgemäss, vertragsgemäss und wie verzeichnet zugegangen.
- Nutzungsrechte
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Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen
Verwendung.
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Ausschliessliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte
oder Sperrfristen
müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens
100% auf das
jeweilige Grundentgelt.
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Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige
Nutzung des
Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in
dem Medium oder
Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den
Umständen
der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist massgeblich das Objekt
(Zeitung, Zeitschrift usw.),
für welches das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse
zur
Verfügung gestellt worden ist.
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Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung,
Verbreitung oder
Veröffentlichung ist entgeltpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen
Zustimmung
des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
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eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden,
produktbegleitenden
Prospekten, bei Werbemassnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
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jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
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die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf
Datenträgern aller Art
(z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie
CD-ROM, CDi, Disketten,
Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der
technischen Verarbeitung des
Bildmaterials gem. Ziff. III 3. AGB dient,
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jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten
oder Ähnlichen
Datenträgern,
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jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in
Online-Datenbanken oder in anderen
elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive
des Kunden handelt),
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die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der
Datenfernübertragung oder auf Datenträgern,
die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von
Hardcopies geeignet sind.
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Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch
elektronische Hilfsmittel
zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach
vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf
das Bildmaterial nicht
abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt
werden.
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Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder
teilweise auf Dritte,
auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
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Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet
unter der Voraussetzung der
Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier
Zuordnung zum jeweiligen Bild.
- Haftung
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Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter
Personen oder Objekte,
es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular
beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten
über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von
Veröffentlichungsgenehmigungen bei
Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung
für die Betextung sowie die sich
aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
- Entgelte
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Es gilt das vereinbarte Entgelt laut Preisliste.
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Das Entgelt gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem
vereinbarten Zweck gemäss
Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Entgelt auch für eine weitergehende Nutzung
bestimmt sein,
ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
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Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und
Laborkosten, Modellhonorare, Kosten
für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.)
sind nicht im Entgelt enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
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Das Entgelt gemäss V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in
Auftrag gegebene
und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der
Aufnahmen als Arbeitsvorlage
für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden
Vereinbarung ein
Entgelt von mindestens 75,00 € pro Aufnahme an.
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Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber
unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
Zulässig ist ausserdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen
Gegenforderungen.
- Rückgabe des Bildmaterials
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Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der
Veröffentlichung oder der vereinbarten
Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert
zurückzusenden; beizufügen
sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der
schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
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Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis
Bildmaterial lediglich
zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt,
hat der Kunde das Bildmaterial
spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem
Lieferschein keine andere Frist
vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom
Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
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Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in
branchenüblicher Verpackung.
Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des
Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
- Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
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Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung,
Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe
des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des
fünffachen Nutzungsentgelts
zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
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Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht
zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein
Aufschlag in Höhe von 100% des NutzungsEntgelts zu zahlen.
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Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die
Zeit nach Ablauf der in
Ziff.VI.1.oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von
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0,25 € pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
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1,00 € pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
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Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist
Schadensersatz zu leisten,
ohne dass der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von
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40,00 € pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
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125,00 € pro Mittel- oder Grossformat-Dia-Duplikat
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250,00 € pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
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500,0 € pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem
Umfang
der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt
der Nachweis
vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden eingetreten
ist.
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Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei
Abrechnung ohne Angabe,
welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist
eine Vertragsstrafe
in Höhe von 50% des Nutzungsentgelts zu zahlen.
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Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte
begründet.
- Juristisches
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch
bei Lieferungen ins Ausland.
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Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
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Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
dieser AGB berührt nicht die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die
ungültige Bestimmung durch
eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten
Regelung wirtschaftlich
und juristisch am nächsten kommt.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dortmund.